§ 1 Abs 2 OÖ GrundsteuerbefreiungsG
Im vorliegenden Fall hatte der VwGH zu beurteilen, ob auch ein Saunaraum in die Bemessungsgrundlage der Nutzfläche für die Grundsteuerbefreiung einzurechnen ist.
VwGH 21.3.2012, 2009/16/0229
§ 1 Abs 2 OÖ GrundsteuerbefreiungsG
Im vorliegenden Fall hatte der VwGH zu beurteilen, ob auch ein Saunaraum in die Bemessungsgrundlage der Nutzfläche für die Grundsteuerbefreiung einzurechnen ist.
VwGH 21.3.2012, 2009/16/0229