Zusammenfassung: Der Beitrag fasst den Inhalt einer Änderung der Arbeitszeitrichtlinie ZK-4200 des BMF vom 25.4.2012 zusammen. Der Autor erörtert, welche Entscheidungen des UFS über die Umsatzsteuerpflichtigkeit von Spediteursunternehmen den Anstoß für die Erlassung der RL gaben. Er legt zugleich dar, warum die Auslegung des BMF seiner Meinung nach im Gesetz keine Deckung findet.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 UStG; § 7 Abs 4 UStG; § 83 ZollR-DG; Art 239 ZK