Zusammenfassung: Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um eine Information des BMF (BMF-010203/0306-VI/6/2012), die offene Fragen zur mit dem 1. StabG 2012 geschaffenen Möglichkeit der Vorwegbesteuerung von Leistungen aus der Pensionskasse nach dem PKG klären soll. So ist unter anderem angeführt, welche Personen leistungs- bzw. anwartschaftsberechtigt sind, in welchen Fällen eine Nachschusspflicht besteht oder wie sich eine Tafelumstellung oder eine Übertragung nach § 48 PKG auf die Bemessungsgrundlage der Pension auswirken.