§ 16 Abs 1 Z 8 lit e EStG
Das gegenständliche Erkenntnis des VwGH enthält Feststellungen zur Nutzungsdauer von Grundstücken. Das Höchstgericht geht auf den Entscheidungsspielraum der Behörde ein und auf die unterschiedliche Beurteilung, je nachdem ob ein Gebäude neu errichtet oder erworben wurde.