§ 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG
Im vorliegenden Fall hatte der VwGH zu beurteilen, ob eine Abzugsfähigkeit von Reisen, die sowohl dem privaten als auch dem betrieblichen Interesse dienen, in Frage kommt. Dies war insbesondere im Hinblick auf ein früheres Erkenntnis des VwGH (27.1.2011, 2010/15/0197) fraglich.