Zusammenfassung: Der UFS hatte über die Zulässigkeit eines "Antrags" auf Erstattung der Vorsteuer zu entscheiden, welcher entgegen der Regelung einer Verordnung nicht auf elektronischem Wege eingebracht worden war.
Rechtsgrundlagen: § 85 BAO
Zusammenfassung: Der UFS hatte über die Zulässigkeit eines "Antrags" auf Erstattung der Vorsteuer zu entscheiden, welcher entgegen der Regelung einer Verordnung nicht auf elektronischem Wege eingebracht worden war.
Rechtsgrundlagen: § 85 BAO