Zusammenfassung: Im vorliegenden Fall hatte der BFH zu beurteilen, ob die Aufwendungen für die Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis auch dann als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor dem Gericht einen Vergleich schließen.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG