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Ablehnung eines deutschen Steuerberaters als befugter Parteienvertreter

SWK 2012, 941 Heft 20 und 21 v. 15.7.2012

Zusammenfassung: Dieser Beitrag informiert über eine Entscheidung des UFS zur Parteienvertretung durch einen deutschen Steuerberater.

Rechtsgrundlagen: § 231 WTBG; Art 49 ff AEUV; Art 56 ff AEUV; § 232 WTBG; § 84 BAO

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