Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich mit dem Begriff der freiwilligen Abfertigung im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988 auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 6 EStG
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Zusammenfassung: Der VwGH setzte sich mit dem Begriff der freiwilligen Abfertigung im Sinne des § 67 Abs. 6 EStG 1988 auseinander.
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 6 EStG
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