Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine BMF-Info, bei der die Frage behandelt wurde, ob ein Antrag nach § 365g GewO und die Ausstellung eines Firmenbuchauszugs von der Abgabenbefreiung des § 1 Z 1 NeuFöG umfasst sein kann.
Rechtsgrundlagen: § 1 NeuFÖG