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Immobilienertragsteuer für Altgrundstücke: 15% oder 3,5%?

Dr. Stefan Papst, LL.M. (LSE), Mitarbeiter SteuerberatungskanzleiSWK 2012, 870 - 872 Heft 19 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Dieser Beitrag behandelt die Immobilienertragsteuer für Altgrundstücke, mögliche Umwidmungsfälle, die Pauschalbesteuerung sowie Umwidmungen und die wirtschaftliche Betrachtungsweise.

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 4 Z 1 EStG

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