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Abermals: Der Bilanzbuchhalter als Vertreter im Finanzstrafverfahren

HR Dr. Maximilian Rombold, Finanzamt Graz-UmgebungSWK 2012, 865 Heft 19 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: In diesem Beitrag wird abermals die Vertretungsbefugnis des Bilanzbuchhalters im Finanzstrafverfahren thematisiert. Der Autor geht auf die Begriffe der Finanzstrafbehörde und Abgabenbehörde ein und sieht im gegenständlichen Paragraphen des Bilanzbuchhaltergesetzes einen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 3 BibuG; § 52 BAO; § 29 AVOG; § 58 FinStrG; § 30a FinStrG

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