Zusammenfassung: In diesem Beitrag erläutert der Autor seine Ansicht zur möglichen Vertretung im Finanzstrafverfahren durch den Bilanzbuchhalter.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 3 BibuG; § 58 FinStrG
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Zusammenfassung: In diesem Beitrag erläutert der Autor seine Ansicht zur möglichen Vertretung im Finanzstrafverfahren durch den Bilanzbuchhalter.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 3 BibuG; § 58 FinStrG
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