§ 20 EStG
Diese Entscheidung behandelt Geldstrafen, die durch das eigene Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöst wurden.
VwGH 2008/15/0235
§ 20 EStG
Diese Entscheidung behandelt Geldstrafen, die durch das eigene Verhalten des Steuerpflichtigen ausgelöst wurden.
VwGH 2008/15/0235