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Bestellung eines Stiftungsprüfers für bereits abgelaufene Geschäftsjahre ist zulässig

Prof. Dr. Thomas Keppert, Steuerberater/WirtschaftsprüferSWK 2012, 741 - 743 Heft 14 und 15 v. 15.5.2012

Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt eine Entscheidung des OLG Wien, in der klargestellt wird, dass die Bestellung eines Stiftungsprüfers für bereits abgelaufene Geschäftsjahre weiterhin möglich und geboten ist.

Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 PSG; § 270 Abs 4 UGB; § 269 UGB; § 14 Abs 1 PSG; § 21 Abs 1 PSG; § 272 UGB; § 31 PSG; § 27 PSG

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