Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt eine Entscheidung des OLG Wien, in der klargestellt wird, dass die Bestellung eines Stiftungsprüfers für bereits abgelaufene Geschäftsjahre weiterhin möglich und geboten ist.
Rechtsgrundlagen: § 20 Abs 1 PSG; § 270 Abs 4 UGB; § 269 UGB; § 14 Abs 1 PSG; § 21 Abs 1 PSG; § 272 UGB; § 31 PSG; § 27 PSG