Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Möglichkeit der rascheren Gestaltung des erstinstanzlichen Finanzstrafverfahrens. Der Autor schlägt hierzu unter anderem eine weitgehend automatisierte Strafrechtspflege sowie die Abschaffung des § 30a FinStrG vor.
Rechtsgrundlagen: § 83 Abs 2 FinStrG; § 143 FinStrG; § 185 FinStrG; § 136 ff FinStrG; § 276 Abs 2 BAO; § 30a FinStrG; § 23 Abs 4 FinStrG