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Effizienzsteigerungen im behördlichen Finanzstrafverfahren

HR Dr. Maximilian Rombold, Finanzamt Graz-UmgebungSWK 2012, 737 - 740 Heft 14 und 15 v. 15.5.2012

Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die Möglichkeit der rascheren Gestaltung des erstinstanzlichen Finanzstrafverfahrens. Der Autor schlägt hierzu unter anderem eine weitgehend automatisierte Strafrechtspflege sowie die Abschaffung des § 30a FinStrG vor.

Rechtsgrundlagen: § 83 Abs 2 FinStrG; § 143 FinStrG; § 185 FinStrG; § 136 ff FinStrG; § 276 Abs 2 BAO; § 30a FinStrG; § 23 Abs 4 FinStrG

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