§ 188 BAO
Diese Entscheidung beschäftigt sich mit der Zurechnung der Kenntnis des agierenden Vertreters im Feststellungsverfahren.
VwGH 2009/15/0153
§ 188 BAO
Diese Entscheidung beschäftigt sich mit der Zurechnung der Kenntnis des agierenden Vertreters im Feststellungsverfahren.
VwGH 2009/15/0153