§ 19 Abs 2 GebAG
Diese Entscheidung behandelt die Bescheinigung der bedeutsamen Umstände bei der Geltendmachung von Zeugengebühren.
VwGH 2007/17/0124
§ 19 Abs 2 GebAG
Diese Entscheidung behandelt die Bescheinigung der bedeutsamen Umstände bei der Geltendmachung von Zeugengebühren.
VwGH 2007/17/0124