§ 229 BAO
Diese Entscheidung betrifft den Rückstandsausweis als Grundlage für die Einbringung im Vollstreckungsverfahren.
VwGH 2009/16/0175
§ 229 BAO
Diese Entscheidung betrifft den Rückstandsausweis als Grundlage für die Einbringung im Vollstreckungsverfahren.
VwGH 2009/16/0175