§ 183 Abs 1 Wr AO
In gegenständlicher Entscheidung äußerte sich der VwGH dahingehend, worauf die Bewilligung einer Nachsicht (respektive eine Entlassung aus der Gesamtschuld) abstellt.
VwGH 29.9.2011, 2011/16/0190
§ 183 Abs 1 Wr AO
In gegenständlicher Entscheidung äußerte sich der VwGH dahingehend, worauf die Bewilligung einer Nachsicht (respektive eine Entlassung aus der Gesamtschuld) abstellt.
VwGH 29.9.2011, 2011/16/0190