§ 208 Abs 1 lit d BAO; § 200 Abs 1 BAO; § 200 Abs 2 BAO; § 245 Abs 2 BAO
Der Beitrag behandelt den Beginn der Verjährungsfrist in den Fällen der vorläufigen Abgabenfestsetzung bei fehlender Ungewissheit; wenn also eine Festsetzung zu Unrecht vorläufig erfolgt ist.