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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Reit- und Rennpferde ist nicht unionsrechtskonform! - Ermäßigter Steuersatz darf entsprechend der MwStSyst-RL nur auf Pferde für die Nahrungs- oder Futtermittelproduktion angewendet werden

SteuernDDr. Thomas Kühbacher, in der Unternehmensberatung tätigSWK 2011, S 452 Heft 9 v. 20.3.2011

§ 10 Abs 2 Z 1 lit a UStG; Art 98 Abs 1 und 2 der RL 2006/112/EG ; Anh III Nr 1 der RL 2006/112/EG ; UStR 2000, Rz 1179

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