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VwGH: Haftung gemäß § 27 Abs. 4 UStG 1994 auch bei Einbeziehung eines Dritten im Innenverhältnis

SteuernSWK 2011, S 414 Heft 8 v. 10.3.2011

§ 27 Abs 4 UStG

In der vorliegenden Entscheidung stellte der VwGH klar, dass für den Leistungsempfänger die Haftungsverpflichtung des § 27 Abs 4 UStG auch für den Fall gilt, dass vom ihm im Innenverhältnis ein Dritter damit beauftragt wurde, die USt abzuführen.

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