§ 27 Abs 1 Z 4 EStG; § 19 Abs 1 EStG
In der vorliegenden Entscheidung stellte der VwGH klar, wie jene Beträge, die dem Erwerber eines "Letter" des EKC (European Kings Club) über das zurückgezahlte Kapital gem. § 19 Abs 1 EStG zugeflossen sind, einkommensteuerlich behandelt werden.