§ 30 Abs 1 EStG
Wann liegt iZm einer Grundstücksveräußerung ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft vor? Auf welchen Zeitpunkt kommt es hierbei im Falle eines unentgeltlichen Grundstückerwerbs an? Inwieweit kann auch im Falle einer gemischten Schenkung eine unentgeltliche Übertragung angenommen werden? Wann liegt eine gemischte Schenkung vor? Was ist dabei erforderlich? Der VwGH nahm in der vorliegenden Entscheidung zu diesen Fragen Stellung.