Zusammenfassung: Äußerst kritisch beurteilt ein "Steuerinsider" im vorliegenden Kurzbeitrag die in der FinStrG 2010 vorgesehene neue Vorschrift des § 30a FinStrG zur Strafaufhebung in besonderen Fällen (Verkürzungszuschlag). Standen hier budgetäre Überlegungen im Vordergrund der gesetzlichen Neuerung (Stichwort: zusätzliches Körberlgeld)?