Zusammenfassung: Der Kurzbeitrag informiert über eine aktuelle Entscheidung des VwGH, in der sich das Höchstgericht mit der Frage des Beginns des Fristenlaufs für den UFS in ausschließlich nach der BAO zu führenden Verfahren zu befassen hatte. Ist jener Zeitpunkt relevant, zu dem eine Berufung bei der Abgabenbehörde zweiter Instanz tatsächlich einlangt? Ist eine Säumigkeit der Abgabenbehörde erster Instanz bei der Berufungserledigung dem Senat zuzurechnen? Der Beitrag verweist in diesem Zusammenhang auch auf eine dazu im UFSjournal erschienene Entscheidungsbesprechung.