§ 4 EStG
In der vorliegenden Entscheidung stellte der VwGH klar, inwieweit Mittel, die vom Gesellschafter der Gesellschaft zugeführt werden, eine Einlage darstellen, die im Hinblick auf die Beteiligung der Aktivierungspflicht unterliegt. Sind Gesellschafterzuschüsse Leistungen, die als zusätzliche Anschaffungskosten der Beteiligung zu werten sind?