§ 30 Abs 2 Z 1 EStG
In gegenständlicher Entscheidung äußerte sich der VwGH zu der Frage, was als Hauptwohnsitz gilt, für den Fall, dass ein Steuerpflichtiger über mehrere Wohnsitze verfügt. Das Höchstgericht stellte außerdem klar, inwieweit für einen Zweitwohnsitz die Regelung des § 30 Abs 2 Z 1 EStG Anwendung finden kann.