§ 15 Abs 2 EStG
In gegenständlicher Entscheidung sprach sich der VwGH dahingehend aus, wann iZm der Überlassung eines arbeitgebereigenen Kfz ein geldwerter Vorteil eines Dienstnehmers aus dem Dienstverhältnis vorliegt. Der VwGH stellte ferner klar, inwieweit Lohnsteuer- und Dienstgeberbeitragspflicht besteht in dem Fall, dass der Arbeitgeber dem Dienstnehmer ein Kfz für Dienstfahrten zur Verfügung stellt, eine private Nutzung jedoch untersagt.