§ 16 Abs 1 Z 8 EStG
In gegenständlicher Entscheidung stellte der VwGH fest, ob die Errichtungskosten oder der Restbuchwert und die Abbruchkosten eines Gebäudes, das über einen längeren Zeitraum genutzt und zwecks einer Parkplatzerrichtung abgerissen wird, sofort zum Abzug gebracht werden können.