Zusammenfassung: Jilch und Kaluza stellen in ihrem Beitrag die wichtigsten Änderungen vor, die die neue LuF-PauschVO 2011 vorsieht für jene Land- und Forstwirte, die nicht der Buchführungspflicht unterliegen. Welche Neuerungen gibt es im Hinblick auf die Vollpauschalierung, die Einnahmen aus Be- und Verarbeitung und Nebenerwerb? Was ist in Hinkunft bspw bei der Jagdpacht oder der Verpachtung von Fischereirechten zu berücksichtigen? Welche Erleichterung ist im Hinblick auf den Wechsel in den Gewinnermittlungen (zwischen Vollpauschalierung und Teilpauschalierung) vorgesehen?