Zusammenfassung: Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der im BBG 2011 vorgesehenen Neuerung zur möglichen Absetzbarkeit von Beiträgen an ausländische Kirchen und Religionsgemeinschaften als Sonderausgaben. In Anbetracht des Gesetzeswortlautes wird dabei Kritik am Gesetzgeber geübt.
Rechtsgrundlagen: LStR 2002, Rz 559; BBG 2011