Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag wird auf die UFS-Entscheidung RV/0515-K/07 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten in Betracht kommt.
Rechtsgrundlagen: § 236 BAO
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