§ 16 Abs 1 Z 8 EStG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die VwGH-Entscheidung 2011/15/0126 hingewiesen, welche sich mit der Ermittlung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes, durch welches Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden, befasst und erörtert, ob der Grundsatz von Treu und Glauben bei der Beurteilung heranzuziehen ist.