Art 56 Abs 1 EG
Im vorliegenden Beitrag wird auf das EuGH-Urteil C-540/07 vom 19.11.2009 hingewiesen, welches untersucht, ob Italien durch eine ungünstigere steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Dividenden, gegenüber Inlandsdividenden, gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt.