Im vorliegenden Beitrag wird auf das EuGH-Urteil C-154/08 vom 12.11.2009 hingewiesen, welches sich mit der Frage befasst, ob bezüglich der spanischen "Registradores de la propiedad", welche die Aufgaben der Grundbuchsverwaltung und Steuereinhebung autonom und unabhängig erbringen, die Mehrwertsteuerbefreiung zur Anwendung gelangen darf.