§ 6 Abs 1 Z 16 UStG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die VwGH-Entscheidung 2009/15/0135 vom 31.5.2011 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob das Überlassen von Zimmern an Prostituierte im Rahmen eines Bordellbetriebes als steuerfreie Grundstücksvermietung zu qualifizieren ist.