§ 34 EStG
Im vorliegenden Beitrag wird auf die VwGH-Entscheidung 2007/13/0150 vom 6.7.2011 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, unter welchen Bedingungen die Kosten für eine Adoption als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können.
VwGH 2007/13/0150