Zusammenfassung: Im vorliegenden Beitrag stellt der Autor die VfGH-Entscheidung G 27/11 vom 29.9.2011 dar, welche sich mit der Verfassungskonformität der Kürzung der Anspruchsvoraussetzungen für den Alleinverdienerabsetzbetrag befasst, welche insbesondere eine Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrag für Pensionsbezieher bedeutet. Es wird der Antrag auf Überprüfung durch die Kärntner Landesregierung dargelegt, auf den Sinn und Zweck des Alleinverdienerabsetzbetrag und die geltende Rechtslage eingegangen sowie auf die Erwägungen des VfGH und seine ständige Rechtssprechung hingewiesen.