§ 32 Z 2 EStG
Mit seiner Entscheidung geht der VwGH der Frage nach, ob Zinsen, die nach einer Betriebsveräußerung für Betriebsschulden anfallen, als nachträgliche Betriebsausgaben geltend zu machen sind.
VwGH 28.4.2011, 2008/15/0308
§ 32 Z 2 EStG
Mit seiner Entscheidung geht der VwGH der Frage nach, ob Zinsen, die nach einer Betriebsveräußerung für Betriebsschulden anfallen, als nachträgliche Betriebsausgaben geltend zu machen sind.
VwGH 28.4.2011, 2008/15/0308