ö§ 48 BörseG
Vorliegende Entscheidung wendet sich dem Verbot der Marktmanipulation im Regime des BörseG zu und stellt klar, dass einschlägige Strafbestimmungen auf Finanzinstrumente anzuwenden sind.
VwGH 16.5.2011, 2009/17/0168
ö§ 48 BörseG
Vorliegende Entscheidung wendet sich dem Verbot der Marktmanipulation im Regime des BörseG zu und stellt klar, dass einschlägige Strafbestimmungen auf Finanzinstrumente anzuwenden sind.
VwGH 16.5.2011, 2009/17/0168