Zusammenfassung: Ludwig stellt mit seinem Beitrag die Frage in den Mittelpunkt, unter welchen Voraussetzungen eine Nachsicht im Sinne des § 236 BAO erfolgen kann. Dabei geht er auf eben diese Voraussetzungen und Fragen der Unbilligkeit im Regime vorgenannter Norm ein und stellt somit die Nachsichtsgewährung im Verfahren dar.
Rechtsgrundlagen: § 236 BAO; § 20 BAO