vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nachsicht von Abgaben gemäß § 236 BAO

SteuernHR Dr. Bernhard Ludwig. FA WienSWK 2011, S 1018 Heft 31 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: Ludwig stellt mit seinem Beitrag die Frage in den Mittelpunkt, unter welchen Voraussetzungen eine Nachsicht im Sinne des § 236 BAO erfolgen kann. Dabei geht er auf eben diese Voraussetzungen und Fragen der Unbilligkeit im Regime vorgenannter Norm ein und stellt somit die Nachsichtsgewährung im Verfahren dar.

Rechtsgrundlagen: § 236 BAO; § 20 BAO

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!