§ 35 Abs 2 BAO
In gegenständlicher Entscheidung befand der VwGH, ob eine kulturelle Veranstaltung, bei der Künstlern für ihr Mitwirken eine Gage ausbezahlt wird, als gemeinnützig iSd § 35 Abs 2 BAO angesehen werden kann.
VwGH 14.10.2010, 2008/15/0191