In der vorliegenden Entscheidung hatte der VwGH zu klären, ob im Falle einer Wohnungserrichtung in einer Wohnungsanlage aus Sicht des Umsatzsteuerrechts eine steuerfreie Lieferung eines Grundstücks oder aber eine steuerpflichtige Bauleistung vorlag. Das Höchstgericht stellte auch fest, inwieweit hierbei der Frage der Bauherreneigenschaft eine Bedeutung beizumessen ist.
VwGH 23.9.2010, 2007/15/0220