§ 16 Abs 1 ZustG
In gegenständlicher Entscheidung stellte sich die Frage, ob eine Reinigungskraft ein Ersatzempfänger gem. § 16 ZustG sein kann.
OGH 15.9.2010, 2 Ob 188/10g
§ 16 Abs 1 ZustG
In gegenständlicher Entscheidung stellte sich die Frage, ob eine Reinigungskraft ein Ersatzempfänger gem. § 16 ZustG sein kann.
OGH 15.9.2010, 2 Ob 188/10g