ö§ 14 Abs 1 Z 4 BörseG 1989
Im Kurzbericht wird darüber informiert, dass der VfGH die Wortfolge "und 48c" in § 14 Abs 1 Z 4 Börsegesetz wegen der Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Erwerbsausübungsfreiheit und Gleichheit aufgehoben hat.
VfGH 4.3.2011, G 105/10