Zusammenfassung: Der BFH untersuchte die Frage, ob Pflegeheimkosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können und welche Tatbestandsvoraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.
Rechtsgrundlagen: § 33 dEStG; § 34 EStG; § 33 ff dEStG