Zusammenfassung: Fellner untersucht in seinem Beitrag im Hinblick auf die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts bei Grundbuchstransaktionen das Wesen des § 160 Abs 1 BAO. Er geht dabei auf Ausnahmen ein, die im LiegTeilG vorgesehen sind und prüft Detailfragen bei der Abschreibung von Trennstücken und bei Straßen-, Weg-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen.