Zusammenfassung: Der VwGH nahm zu den Voraussetzungen der Gewährung von Zahlungserleichterungen iSd § 212 Abs 1 BAO Stellung und prüfte, ob der Umstand der Gefährdung der Einbringlichkeit einer aushaftenden Forderung im Falle einer Geldstrafe hierbei eine Rolle spielen kann.
Rechtsgrundlagen: § 212 Abs 1 BAO; § 172 Abs 1 FinStrG